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Wir bitten um Verständnis, dass wir als DELTA-Fluid GmbH ausschließlich  eine allgemeingültige Information zu unserem Unternehmen zur Verfügung stellen. Diese Auskunft genügt allen Systemanforderungen beliebiger Managementsysteme. Die vielen Anfragen von Kunden und Partnern haben uns dazu inspiriert, einen Standard zu entwickeln und öffentlich für alle Interessierten zur Verfügung zu stellen. Sie finden diese Selbstauskunft auch auf unserem Internetauftritt.

Unternehmensname

Eigentumsverhältnisse

Anschrift & Sitz

Telefon

Telefax

Internet

Jahresabschluss

Firma

DELTA - Fluid Industrietechnik GmbH

Eigentümergeführt

Peterskamp 68

38108 Braunschweig

Kontakt

Mail

Liefer- & Leistungsprogramm

Hydraulik

Filtration

Pneumatik

Elektromechanik

Prozess- / Regelventile

Instrumentierung

Armaturen / Schlauch

Sensorik

Handel, Vertrieb, Engineering, Konstruktion, Bau, Montagen, Inbetriebnahme für fluidtechnische und elektromotorische Komponenten,

Antriebstechnik & Applikationen

Unternehmenstyp

Die DELTA – Fluid Industrietechnik GmbH ist am Markt seit 1995 aktiv als Handels-, Dienstleistungs- und Systemhaus. Unsere konkreten Leistungen bestehen im Handel von Standardkomponenten in den oben benannten Bereichen einerseits sowie in der Entwicklung, Konstruktion, Engineering; Herstellung, Montagen und Inbetriebnahme anspruchsvoller kundenspezifischer Lösungen in obigen Bereichen andererseits.

Liefermöglichkeiten

KANBAN

Konsignationslager

just in time

Abruf

EDI (Electronic Data Interchange)

Qualitätssicherung

Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement

Warenlogistik

alle Produkte - sowohl Handelsprodukte als auch Eigenentwicklungen - sind systematischen qualitätssichernden Maßnahmen unterworfen, bis hin zu Konformitätsbewertungsverfahren nach EU - Maschinenrichtlinie

Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO 9001 seit 2001

auf Wunsch werden Konformitätsbewertungsverfahren für unsere Produkte durchgeführt, einschließlich der CE – Kennzeichnung für definierte

DELTA-Fluid Produkte

Rechtskonformität

(Arbeit - Gesundheit - Umwelt - Arbeitsrecht)

Alle gesetzlichen und behördlichen Anforderungen sind identifiziert, mit entsprechenden Maßnahme zur Umsetzung der Anforderungen belegt und die Maßnahmen sind umgesetzt. Auch im Rahmen interner Audits wird die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig geprüft.

Folgende Themen aus dem Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz seien genannt:

Vertrag mit dem externen Arbeitsmediziner (über Mitgleidschaft BGHW)

Vertrag mit der externen FaSi

Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz

Betriebsanweisungen

Unterweisungsnachweise

Flucht- und Rettungspläne

Rauchmeldeanlage

Risikobeurteilungen eigener Produkte

Entsorgung ausschließlich über EfB

Für den Bereich der Umsetzung des Arbeitsrechts sei folgendes beispielhaft genannt:

Arbeitszeitgestaltung

Beschäftigung Jugendlicher 

Beschäftigung werdender oder stillender Mütter

Alle Beschäftigten des Unternehmens erhalten mehr als den Mindestlohn.

ArbZG

JArbSchG

MuSchG

MiLoG

Erklärung zum Mindestlohn

Die Entgelte unserer Mitarbeiter liegen oberhalb des Mindestlohns. Als Subunternehmer schalten wir nur zuverlässige Geschäftspartner und seriöse Zeitarbeitsunternehmen ein. Gleichwohl bitten uns unsere Geschäftspartner immer wieder, Erklärungen zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.

Dieser Bitte kommen wir gern wie folgt nach:

1. Wir zahlen unseren Arbeitnehmern (mindestens) den jeweiligen gesetzlichen Mindestlohn. Die Vergütung liegt in der Regel weit darüber.

2. Sofern wir Subunternehmer einschalten, suchen wir diese sehr sorgfältig aus. Es besteht somit die Gewähr dafür, dass auch diese Subunternehmer die gesetzlichen Verpflichtungen einhalten und damit insbesondere auch den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Entsprechendes gilt auch für den sehr seltenen Fall, dass wir Leiharbeitnehmer einsetzen.

3. Sollte ein Unternehmen, das uns beauftragt hat, von unseren Arbeitnehmern, den von uns eingesetzten Leiharbeitnehmern, den Arbeitnehmern eines von uns eingesetzten Subunternehmers und/oder den von unseren Subunternehmern eingesetzten Leiharbeitnehmern auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen werden (Bürgenhaftung gemäß § 14 AEntG iVm § 13 MiLoG), stellen wir dieses Unternehmen von diesen Ansprüchen frei.

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